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	<title>Haus- &#38; Grundstücksverwaltung Brendel</title>
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		<title>Urteil: WEG-Beirat muss aus drei Personen bestehen</title>
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		<pubDate>Fri, 26 Mar 2010 07:54:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hdb-brendel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Beschluss]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Eigentümerversammlung]]></category>
		<category><![CDATA[WEG]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungseigentümergemeinschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Beirat sei laut Gesetz mit drei Wohnungseigent&#252;mern zu besetzen. Die gesetzeswidrige Besetzung des Beirats entspreche nicht einer ordnungsgem&#228;&#223;en Verwaltung. <a href="http://xn--grundstcksverwaltung-brendel-76c.de/2010/03/26/urteil-weg-beirat-muss-aus-drei-personen-bestehen.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Der <strong>Verwaltungsbeirat </strong>einer <strong>Wohnungseigent&#252;mergemeinschaft </strong>(WEG) muss grunds&#228;tzlich aus <strong>drei Personen</strong> bestehen. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) j&#252;ngst geurteilt.</h3>
<p>In diesem Fall hatte eine WEG in einer <span style="text-decoration: underline;">Eigent&#252;merversammlung </span>den <span style="text-decoration: underline;">Verwaltungsbeirat </span>neu gew&#228;hlt. Dieser bestand bisher aus drei und nun nur noch aus zwei Mitgliedern. Ein Eigent&#252;mer focht den Beschluss an und der BGH gab ihm Recht.</p>
<p>Der <strong>Beirat sei laut Gesetz mit drei Wohnungseigent&#252;mern zu besetzen</strong>. Die gesetzeswidrige Besetzung des Beirats entspreche nicht einer ordnungsgem&#228;&#223;en Verwaltung.</p>
<p>Der BGH wies darauf hin, dass der Beirat kein notwendiges Organ der WEG ist, lediglich als Hilfs- und Kontrollorgan erg&#228;nzende Funktionen wahrnimmt. Die <strong>WEG </strong>sei auch <strong>ohne</strong> <strong>Verwaltungsbeirat </strong>in <strong>vollem Umfang handlungs- und funktionsf&#228;hig</strong>.</p>
<p>Wenn die Eigent&#252;mer die Einsetzung eines Beirats f&#252;r dringlich hielten, sind aber nicht gen&#252;gend Kandidaten meldeten, m&#252;ssten die Eigent&#252;mer notfalls &#220;berzeugungsarbeit leisten und einen dritten Eigent&#252;mer zu einer Kandidatur bewegen (AZ: V ZR 126/09)</p>
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		<title>Nicht umlagef&#228;hige Kosten f&#252;r einen nicht nutzbaren Aufzug</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Jul 2009 10:02:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hdb-brendel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[In s&#228;mtlichen Mietvertr&#228;gen werden wohl unter der Position der umlagef&#228;higen Kosten auch die Kosten der Aufzugsanlage enthalten sein. Grunds&#228;tzlich sind diese Kosten laut Mietvertrag in Form der j&#228;hrlichen Nebenkostenabrechnung mit s&#228;mtlichen Mietern abzurechnen. J&#252;ngst entschied der BGH folgenden Fall: Die &#8230; <a href="http://xn--grundstcksverwaltung-brendel-76c.de/2009/07/20/nicht-umlagefaehige-kosten-fuer-eine-nicht-nutzbaren-aufzug.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In s&#228;mtlichen Mietvertr&#228;gen werden wohl unter der Position der umlagef&#228;higen Kosten auch die Kosten der Aufzugsanlage enthalten sein. Grunds&#228;tzlich sind diese Kosten laut Mietvertrag in Form der j&#228;hrlichen Nebenkostenabrechnung mit s&#228;mtlichen Mietern abzurechnen.</p>
<p>J&#252;ngst entschied der BGH folgenden Fall:</p>
<p>Die Wohnung des Mieters befand sich im vierten Obergeschoss eines Quergeb&#228;udes. Im Vorderhaus befand sich ein Aufzug; mit diesem konnten die Wohnungen im Quergeb&#228;ude jedoch nicht erreicht werden, da keinerlei Zuwegung innerhalb der Geb&#228;ude vorhanden war. Der Mieter weigerte sich die Kosten anteilsm&#228;&#223;ig zu tragen, da er den Aufzug nicht nutzen konnte.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) gab dem Mieter Recht. Die Vereinbarung im Mietvertrag berechtigte nicht zur Umlage der Aufzugskosten. Die Aufzugskosten geh&#246;ren zwar zu den Betriebskosten des Mietshauses, jedoch d&#252;rfen von der Benutzung ausgeschlossene Mieter an den Kosten des Aufzuges nicht beteiligt werden.</p>
<p>Im Gegensatz zu einem Erdgeschossmieter, dessen Wohnung mit dem Aufzug erreicht werden kann und der deshalb dessen Betriebskosten mitzutragen hat, hatte der Mieter dieses Rechtsstreits &#252;berhaupt keine M&#246;glichkeit den Aufzug zu nutzen.</p>
<p>(BGH, Urteil v. 08.04.2009, Az. VIII ZR 128/08).</p>
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		<title>Badsanierung</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Feb 2009 09:48:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hdb-brendel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[W&#228;hrend des Jahreswechsels 2008/2009 f&#252;hrten wir in unseren Liegenschaften verschiedene Sanierungsma&#223;nahemen durch. Wir m&#246;chten Ihnen hier die Ver&#228;nderungen in einem Vollbad mit Dusche in Wort und Bild aufzeigen. Bei dieser Liegenschaft handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus aus dem Jahre &#8230; <a href="http://xn--grundstcksverwaltung-brendel-76c.de/2009/02/18/badsanierung.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>W&#228;hrend des Jahreswechsels 2008/2009 f&#252;hrten wir in unseren Liegenschaften verschiedene Sanierungsma&#223;nahemen durch. Wir m&#246;chten Ihnen hier die Ver&#228;nderungen in einem Vollbad mit Dusche in Wort und Bild aufzeigen.</p>
<p>Bei dieser Liegenschaft handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus aus dem Jahre 1968. Die B&#228;der sind in der Vergangenheit nicht modernisiert worden, dennoch befinden sich s&#228;mtliche B&#228;der in einem sehr guten Zustand.</p>
<div id="attachment_57" class="wp-caption alignleft" style="width: 190px"><a href="http://xn--grundstcksverwaltung-brendel-76c.de/wp-content/uploads/2009/02/800x600-DSC00022.JPG" target="_blank"><img class="size-medium wp-image-57" title="Bad_Alt_WC" src="http://xn--grundstcksverwaltung-brendel-76c.de/wp-content/uploads/2009/02/800x600-DSC00022-300x225.jpg" alt="www.grundstuecksverwaltung-brendel.de" width="180" height="135" /></a><p class="wp-caption-text">www.grundstuecksverwaltung-brendel.de</p></div>
<div id="attachment_59" class="wp-caption aligncenter" style="width: 145px"><a href="http://xn--grundstcksverwaltung-brendel-76c.de/wp-content/uploads/2009/02/800x600-DSC00027.JPG"><img class="size-medium wp-image-59" title="Bad_Alt_Wanne" src="http://xn--grundstcksverwaltung-brendel-76c.de/wp-content/uploads/2009/02/800x600-DSC00027-225x300.jpg" alt="www.grundstuecksverwaltung-brendel.de" width="135" height="180" /></a><p class="wp-caption-text">www.grundstuecksverwaltung-brendel.de</p></div>
<div id="attachment_58" class="wp-caption alignleft" style="width: 145px"><a href="http://xn--grundstcksverwaltung-brendel-76c.de/wp-content/uploads/2009/02/800x600-DSC00026.JPG" target="_blank"><img class="size-medium wp-image-58" title="Bad_Alt_Dusche" src="http://xn--grundstcksverwaltung-brendel-76c.de/wp-content/uploads/2009/02/800x600-DSC00026-225x300.jpg" alt="www.grundstuecksverwaltung-brendel.de" width="135" height="180" /></a><p class="wp-caption-text">www.grundstuecksverwaltung-brendel.de</p></div>
<p>Das gesamte Bad wurde kernsaniert, was hei&#223;t, dass s&#228;mtliche Leitungen, Objekte, Armaturen und Fliesen erneuert wurden. Selbstverst&#228;ndlich wurden auch nach Fertigstellung der Arbeiten s&#228;mtliche Malerarbeiten ausgef&#252;hrt.</p>
<p>Die gesamten Kosten f&#252;r diese Sanierungsarbeiten lagen insgesamt bei ca. EUR 5.800,00. F&#252;r ein einzelnes Badezimmer ist das auf den ersten Blick sicherlich viel Geld, jedoch ist der optische Eindruck der durchgef&#252;hrten Arbeiten enorm. Weiter muss ber&#252;cksichtigt werden, dass in den vergangenen Jahren sehr viele Neubauwohnungen entstanden sind, die eine Vermietung von Bestandsimmobilien erschwert.</p>
<div id="attachment_60" class="wp-caption alignleft" style="width: 190px"><a href="http://xn--grundstcksverwaltung-brendel-76c.de/wp-content/uploads/2009/02/800x600-DSC000101.JPG" target="_blank"><img class="size-medium wp-image-60" title="Bad_Neu_WC" src="http://xn--grundstcksverwaltung-brendel-76c.de/wp-content/uploads/2009/02/800x600-DSC000101-300x225.jpg" alt="www.grundstuecksverwaltung-brendel.de" width="180" height="135" /></a><p class="wp-caption-text">www.grundstuecksverwaltung-brendel.de</p></div>
<div id="attachment_61" class="wp-caption aligncenter" style="width: 190px"><a href="http://xn--grundstcksverwaltung-brendel-76c.de/wp-content/uploads/2009/02/800x600-DSC000091.JPG" target="_blank"><img class="size-medium wp-image-61" title="Bad_Neu_Wanne" src="http://xn--grundstcksverwaltung-brendel-76c.de/wp-content/uploads/2009/02/800x600-DSC000091-300x225.jpg" alt="www.grundstuecksverwaltung-brendel.de" width="180" height="135" /></a><p class="wp-caption-text">www.grundstuecksverwaltung-brendel.de</p></div>
<p>Auch wurde darauf geachtet, dass bei der Neuinstallation der Rohrleitungen entsprechende Vorbereitungen f&#252;r die verbrauchsabh&#228;ngigen Kalt- und Warmwasserz&#228;hleinrichtungen installiert wurden. Im Hinblick auf s&#228;mtliche neuen Verordnungen und Gesetzes&#228;nderungen im Mietrecht, sind alle Mietwohnungen sp&#228;testens bis Ende des Jahres 2014 auf eine verbrauchsabh&#228;ndige Abrechnung umzustellen. Dieses soll hei&#223;en, dass eine Nebenkostenabrechnung f&#252;r Mietwohnungen auf der Grundlage des tats&#228;chlichen Verbrauches zu erfolgen hat. An dieser Stelle ist noch zu erw&#228;hnen, dass s&#228;mtliche Verbrauchserfassungsger&#228;te geeicht sein m&#252;ssen, z. B. Kaltwasserz&#228;hleinrichtungen m&#252;ssen alle 6 Jahre geeicht und Warmwasserz&#228;hleinrichtungen alle 5 Jahre geeicht werden.</p>
<div id="attachment_62" class="wp-caption aligncenter" style="width: 145px"><a href="http://xn--grundstcksverwaltung-brendel-76c.de/wp-content/uploads/2009/02/800x600-DSC00012.JPG" target="_blank"><img class="size-medium wp-image-62" title="Bad_Neu_WT" src="http://xn--grundstcksverwaltung-brendel-76c.de/wp-content/uploads/2009/02/800x600-DSC00012-225x300.jpg" alt="www.grundstuecksverwaltung-brendel.de" width="135" height="180" /></a><p class="wp-caption-text">www.grundstuecksverwaltung-brendel.de</p></div>
<div id="attachment_63" class="wp-caption alignright" style="width: 190px"><a href="http://xn--grundstcksverwaltung-brendel-76c.de/wp-content/uploads/2009/02/800x600-DSC00013.JPG" target="_blank"><img class="size-medium wp-image-63" title="Bad_Neu_Dusche" src="http://xn--grundstcksverwaltung-brendel-76c.de/wp-content/uploads/2009/02/800x600-DSC00013-300x225.jpg" alt="www.grundstuecksverwaltung-brendel.de" width="180" height="135" /></a><p class="wp-caption-text">www.grundstuecksverwaltung-brendel.de</p></div>
<p>S&#228;mtliche Ma&#223;nahmen erarbeiten wir am Markt orientiert mit unseren Eigent&#252;mern und stellen mit entsprechenden Handwerksunternehmen verschiedene Angebote zusammen. Ein Auftragsvergabe  findet nur nach R&#252;cksprache  mit unseren Eigent&#252;mern statt.</p>
<p>Wir freuen uns Ihnen einen kleinen Einblick in unsere Arbeit verschafft zu haben.</p>
<p>Ihr Dennis Brendel</p>
<p><strong> </strong></p>
<p class="MsoNormal">
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		</item>
		<item>
		<title>BGH &#8211; Farbwahlklausel im Mietvertrag</title>
		<link>http://xn--grundstcksverwaltung-brendel-76c.de/2008/10/24/bgh-farbwahlklausel-im-mietvertrag.html</link>
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		<pubDate>Fri, 24 Oct 2008 08:05:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hdb-brendel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[BGH &#8211; Pressemitteilung Nr. 195/2008 vom 22.10.08 - Der Bundesgerichthofs hatte &#252;ber die Wirksamkeit einer Klausel zu entscheiden, die den Mieter verpflichtet, bei R&#252;ckgabe der Mietsache bestimmte farbliche Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung der Holzteile einzuhalten. Sachverhalt Die Beklagten waren Mieter &#8230; <a href="http://xn--grundstcksverwaltung-brendel-76c.de/2008/10/24/bgh-farbwahlklausel-im-mietvertrag.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">BGH &#8211; Pressemitteilung Nr. 195/2008 vom 22.10.08 -</p>
<p align="justify"><strong>Der Bundesgerichthofs hatte &#252;ber die Wirksamkeit einer Klausel zu entscheiden, die den Mieter verpflichtet, bei R&#252;ckgabe der Mietsache bestimmte farbliche Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung der Holzteile einzuhalten.</strong></p>
<p align="justify"><strong>Sachverhalt<br />
</strong><br />
Die Beklagten waren Mieter einer Wohnung der Beklagten. Der 1996 geschlossene Mietvertrag sah unter anderem formularm&#228;&#223;ig vor, dass der Mieter zur Vornahme von Sch&#246;nheitsreparaturen verpflichtet sei. Weiter ist bestimmt:</p>
<p align="justify"><em>&quot;Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zur&#252;ckzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene Holzteile k&#246;nnen auch in Wei&#223; oder hellen Farbt&#246;nen gestrichen zur&#252;ckgegeben werden.&quot; </em></p>
<p align="justify">Nach dem Ende des Mietverh&#228;ltnisses im Jahr 2006 forderten die Kl&#228;ger die Beklagten vergeblich zur Vornahme von Sch&#246;nheitsreparaturen auf. Mit der Klage haben die Kl&#228;ger unter anderem Schadensersatz statt der Leistung in H&#246;he von 7.400,48 € netto f&#252;r nicht vorgenommene Sch&#246;nheitsreparaturen verlangt. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das Landgericht die Klage insoweit abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision der Kl&#228;ger das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und das Verfahren zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zur&#252;ckverwiesen.</p>
<p align="justify">
<p align="justify"><strong>Gr&#252;nde</strong></p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zu den rechtlichen Anforderungen an eine Farbwahlklausel fortgef&#252;hrt. Die vorliegende Klausel differenziert zwischen &quot;lackierten&quot; Holzteilen, die (allein) in dem bei Vertragsbeginn &quot;vorgegebenen&quot; Farbton zur&#252;ckzugeben sind, und &quot;farbig gestrichenen&quot; Holzteilen, die au&#223;er in dem urspr&#252;nglichen Farbton auch in Wei&#223; oder hellen Farbt&#246;nen gestrichen zur&#252;ckgegeben werden k&#246;nnen.</p>
<p align="justify">
<p align="justify"><strong>Gesteigertes Vermieterinteresse zum Zeitpunkt der R&#252;ckgabe der Mietsache</strong></p>
<p>Die Verpflichtung des Mieters, lackierte bzw. farbig gestrichene Holzteile in keinem anderen als den nach der Klausel zul&#228;ssigen Farbt&#246;nen zur&#252;ckzugeben, ist f&#252;r sich genommen unbedenklich und f&#252;hrt auch nicht zu einer unangemessenen Einschr&#228;nkung des Mieters bei der Vornahme der ihm &#252;bertragenen Sch&#246;nheitsreparaturen. Die Klausel beschr&#228;nkt sich in ihrem unmittelbaren Anwendungsbereich auf den Zeitpunkt der R&#252;ckgabe der Mietwohnung bei Beendigung des Mietverh&#228;ltnisses. Auf diesen Zeitpunkt bezogen ist sie – isoliert betrachtet – schon deswegen unbedenklich, weil f&#252;r die Zeit nach Beendigung des Mietverh&#228;ltnisses ein Interesse des Mieters an einer seinen Vorstellungen entsprechenden farblichen Gestaltung der Wohnung nicht mehr besteht, das gegen das Interesse des Vermieters, die Mietr&#228;ume in der von ihm gew&#252;nschten farblichen Gestaltung zur&#252;ckzuerhalten, abzuw&#228;gen w&#228;re.</p>
<p align="justify">
<p align="justify"><strong>Faktische Einschr&#228;nkung w&#228;hrend der Mietzeit hinzunehmen</strong></p>
<p align="justify">Allerdings wird ein wirtschaftlich vern&#252;nftig denkender Mieter sich schon w&#228;hrend des laufenden Mietverh&#228;ltnisses bei einem erforderlich werdenden Neuanstrich der Holzteile von der &#220;berlegung leiten lassen, dass er bei der Wahl einer farblichen Gestaltung, die nicht der f&#252;r den Zeitpunkt der R&#252;ckgabe vereinbarten entspricht, Gefahr l&#228;uft, bei seinem Auszug den Anstrich erneuern zu m&#252;ssen, auch wenn dies nach dem Grad der Abnutzung noch nicht erforderlich w&#228;re. Die daraus resultierende faktische Einschr&#228;nkung der – grunds&#228;tzlich anzuerkennenden – Freiheit des Mieters, sich in den Mietr&#228;umen nach seinem Geschmack einzurichten, ist jedoch hinzunehmen. Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils bereits bei der Beurteilung einer Farbwahlklausel f&#252;r die laufenden Sch&#246;nheitsreparaturen entschieden hat, ist dem Vermieter vor dem Hintergrund einer beabsichtigten Weitervermietung ein Interesse daran nicht abzusprechen, die Wohnung am Ende des Mietverh&#228;ltnisses mit einer Dekoration zur&#252;ckzuerhalten, die von m&#246;glichst vielen Mietinteressenten akzeptiert wird (Senatsurteil vom 18. Juni 2008 – VIII ZR 224/07, NJW 2008, 2499).</p>
<p align="justify">
<p align="justify"><strong>Ausreichender Gestalltungsfeiraum des Mieters w&#228;hrend der Mietdauer</strong></p>
<p align="justify">Der Senat hat daher bereits ausgesprochen, dass eine nur auf den Zeitpunkt der R&#252;ckgabe der Wohnung bezogene Farbwahlklausel, die den Mieter nicht auf eine spezielle Dekorationsweise festlegt, sondern ihm eine Bandbreite (&quot;neutrale, helle, deckende Farben und Tapeten&quot;) vorgibt, die zu den unterschiedlichsten Einrichtungsstilen passt und deshalb f&#252;r weite Mieterkreise annehmbar ist, den Mieter nicht unangemessen benachteiligt. Dasselbe gilt f&#252;r die hier zu beurteilende Klausel, soweit sie die &quot;farbig gestrichenen&quot; Holzteile betrifft. Sie legt den Mieter nicht auf einen bestimmten Farbton fest, sondern bel&#228;sst ihm neben dem urspr&#252;nglich vorhandenen Farbton einen ausreichenden Entscheidungsspielraum in der Bandbreite heller Farbt&#246;ne.</p>
<p align="justify">
<p align="justify"><strong>Vermieter mu&#223; keine Substanzverletzung hinnehmen</strong></p>
<p align="justify">In Bezug auf &quot;lackierte&quot; Holzteile fehlt es allerdings an einem Gestaltungsspielraum hinsichtlich der farblichen Gestaltung, weil die Klausel den Mieter insoweit auf den allein zul&#228;ssigen urspr&#252;nglichen – bei Vertragsbeginn &quot;vorgegebenen&quot; – Farbton festlegt. Bei umfassender W&#252;rdigung der hierdurch ber&#252;hrten Interessen der Parteien ist aber auch diese weitgehende Beschr&#228;nkung der Gestaltungsm&#246;glichkeit des Mieters nicht zu beanstanden. Denn auf Seiten des Vermieters f&#228;llt der Umstand ins Gewicht, dass bei einer transparenten Lackierung oder Lasur – anders als bei einem deckenden Farbanstrich – eine Ver&#228;nderung des Farbtons entweder &#252;berhaupt nicht mehr oder nur mit einem Eingriff in die Substanz der lackierten/lasierten Holzteile (Abschleifen) r&#252;ckg&#228;ngig gemacht werden kann. Eine Ver&#228;nderung der Mietr&#228;ume, die eine Substanzverletzung zur Folge hat, ist dem Mieter aber nicht gestattet.</p>
<p align="justify"><strong>BHG-Urteil vom 22. Oktober 2008 (VIII ZR 283/07) </strong></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Moderniesierungskosten &#8211; Mieterh&#246;hung</title>
		<link>http://xn--grundstcksverwaltung-brendel-76c.de/2008/09/01/moderniesierungskosten-mieterhoehung.html</link>
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		<pubDate>Mon, 01 Sep 2008 11:48:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hdb-brendel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach dem neuen Urteil des Amtsgerichtes D&#252;sseldorf (Az. 20 C 1848/06) d&#252;rfen Vermieter, die nach einer abgeschlossenen Modernisierungsma&#223;nahmen - anbringen eines W&#228;rmeverbundsystemes -, nachtr&#228;glich noch eine Klinkerfassade errichten lassen, auch diese Kosten als Modernisierungsma&#223;nahmen ansetzen und somit auch im Zuge &#8230; <a href="http://xn--grundstcksverwaltung-brendel-76c.de/2008/09/01/moderniesierungskosten-mieterhoehung.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem neuen Urteil des Amtsgerichtes D&#252;sseldorf (Az. 20 C 1848/06) d&#252;rfen Vermieter, die nach einer abgeschlossenen <strong>Modernisierungsma&#223;nahmen </strong>- anbringen eines W&#228;rmeverbundsystemes -, nachtr&#228;glich noch eine Klinkerfassade errichten lassen, auch diese Kosten als Modernisierungsma&#223;nahmen ansetzen und somit auch im Zuge der <strong>Mieterh&#246;hung </strong>auf die Mieter umlegen.</p>
<p>Ein Grund f&#252;r diese Entscheidung sah das Gericht darin, dass der Instandhaltungsaufwand einer verputzten Fassadenfl&#228;che &#252;ber die Jahre h&#246;her sei als bei einer Klinkerfassade, denn diese m&#252;sste nicht regelm&#228;&#223;ig gestrichen werden.</p>
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		<title>Tipps f&#252;r wirtschaftliches Heizen und L&#252;ften</title>
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		<pubDate>Sun, 20 Jul 2008 04:00:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hdb-brendel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Tipps f&#252;r wirtschaftliches Heizen und L&#252;ften: 1. Bedienen Sie sachgerecht Ihre thermostatischen Heizk&#246;rperventile. Diese sind keine AUF/ZU – Ventile sondern automatische Regler. Jede (durch Zahlenwert markierte) Stellung des Thermostatkopfs gew&#228;hrleistet innerhalb geringer Toleranzen eine geregelte, konstante Raumtemperatur. Sorgen Sie daf&#252;r, &#8230; <a href="http://xn--grundstcksverwaltung-brendel-76c.de/2008/07/20/tipps-fuer-wirtschaftliches-heizen-und-lueften.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Tipps f&#252;r wirtschaftliches Heizen und L&#252;ften:</p>
<p>1. Bedienen Sie sachgerecht Ihre thermostatischen Heizk&#246;rperventile. Diese sind keine AUF/ZU – Ventile sondern automatische Regler.<br />
Jede (durch Zahlenwert markierte) Stellung des Thermostatkopfs gew&#228;hrleistet innerhalb geringer Toleranzen eine geregelte, konstante Raumtemperatur. Sorgen Sie daf&#252;r, dass der Thermostatkopf stets frei von der Raumluft umsp&#252;lt werden kann und nicht etwa hinter Gardinen oder Vorh&#228;ngen durch einen W&#228;rmestau in seinem Regelverhalten beeinflusst wird.<br />
Stellen Sie beim L&#252;ften das Thermostatventil auf 0-Stellung.</p>
<p>2.Vermeiden Sie &#252;berh&#246;hte Raumtemperaturen.<br />
Eine um 1 Grad h&#246;here Raumtemperatur verursacht etwa 6 % Mehrverbrauch an Heizenergie. Finden Sie durch Kontrolle an einem Thermometer die Raumtemperatur heraus, bei der Sie sich wohlf&#252;hlen.</p>
<p>3. Stufen Sie die Raumtemperatur innerhalb der Wohnung bedarfsgerecht ab, z. B. Wohnzimmer 20°C, Schlafzimmer 15°C.</p>
<p>4. In R&#228;umen, die Sie tags&#252;ber l&#228;ngere Zeit nicht nutzen, sollten Sie die Heizk&#246;rperthermostate um 3 – 5 °C tiefer einstellen. Eine Totalabschaltung bringt keinen Nutzen, da zu stark ausgek&#252;hlte W&#228;nde beim Wiederaufheizen die Behaglichkeit im Raum beeintr&#228;chtigen. Es ist eindeutig erwiesen, dass Mieter, die den ganzen Tag &#252;ber gleichm&#228;&#223;ig ihre Wohnung beheizen, weniger Heizkosten in ihrer Abrechnung haben, als Mieter, die st&#228;ndig ihre Heizk&#246;rper bei Abwesenheit zudrehen und bei Anwesenheit um so mehr aufdrehen.</p>
<p>5. Vermeiden Sie, dass Heizk&#246;rper hinter Gardinen, Vorh&#228;ngen und Verkleidungen „eingesperrt“ werden. In einem solchen Fall geht ein gro&#223;er Teil der W&#228;rme unmittelbar durch die Au&#223;enwand ins Freie, statt den Wohnraum zu heizen. Die auf diese Weise unn&#246;tig verlorengehende W&#228;rme wird durch den Heizkostenverteiler als W&#228;rmeverbrauch registriert!</p>
<p>6. Zum richtigen Heizen geh&#246;rt auch das richtige L&#252;ften. L&#252;ften Sie bedarfsgerecht. L&#252;ften ist f&#252;r die Zufuhr frischer Atemluft und f&#252;r das Abf&#252;hren der in den Wohnr&#228;umen anfallenden Feuchtigkeit erforderlich. Auf diese Weise werden hygienische Luftverh&#228;ltnisse aufrechterhalten und Bausch&#228;den durch &#252;berh&#246;hte Luftfeuchte vermieden. Der hierf&#252;r erforderliche Energieverbrauch ist bei Sto&#223;l&#252;ftung am geringsten. Sto&#223;l&#252;ftung hei&#223;t, dass gegen&#252;berliegende Fenster 5 bis 15 Minuten vollst&#228;ndig ge&#246;ffnet und dann wieder geschlossen werden, diese sollte je nach Erfordernis aber mindestens 3 &#8211; 5 mal t&#228;glich erfolgen. In diesem Falle wird Heizenergie im wesentlichen f&#252;r das Aufw&#228;rmen der eindringenden Au&#223;enluft ben&#246;tigt.</p>
<p>7. Vermeiden Sie Dauerl&#252;ftung, etwa durch st&#228;ndiges Schr&#228;gstellen eines Kippfensters. Dadurch k&#252;hlen auch die W&#228;nde aus. Deren Wiedererw&#228;rmung erfordert zus&#228;tzliche Energie. In R&#228;umen mit ausgek&#252;hlten W&#228;nden ist au&#223;erdem eine erh&#246;hte Raumtemperatur erforderlich, um dem Bewohner die gewohnte Behaglichkeit zu bieten.</p>
<p>8. L&#252;ften Sie immer sofort nach gr&#246;&#223;erem Feuchtigkeitsanfall, z. B. nach dem Duschen.</p>
<p>9. Halten Sie die T&#252;ren zu weniger beheizten R&#228;umen stets geschlossen. Hierdurch vermeiden Sie das Eindringen von Feuchtigkeit, die sich an den kalten W&#228;nden der niedriger temperierten R&#228;ume als Kondensat niederschlagen k&#246;nnte. Falsch w&#228;re es, wenn man die verbrauchte warme Luft des Wohnzimmers durch &#214;ffnen der weiteren Innenr&#228;ume in andere, nicht beheizte R&#228;ume leiten w&#252;rde. Hier w&#252;rde sich die &#252;bersch&#252;ssige Feuchtigkeit sofort an den k&#252;hleren Fl&#228;chen der wenig oder nicht beheizten R&#228;ume niederschlagen und Feuchtigkeit bzw. N&#228;sse bilden. Denken sie daran, dass Zimmerpflanzen zus&#228;tzlich die Luftfeuchtigkeit erh&#246;hen.<br />
Das L&#252;ften mit gekippten Fenstern (Dauerl&#252;ftung) w&#228;hrend der Heizperiode ist nicht gut (sehr teuer, da erh&#246;hter Energiebedarf durch das Ausk&#252;hlen der W&#228;nde).Ein mehrfach kurzer Durchzug bei voll ge&#246;ffnetem Fenster ist besser! St&#228;ndiges Beheizen aller R&#228;ume auf eingestellte Zimmertemperatur von 20°C ist wirtschaftlicher und zweckm&#228;&#223;iger!<br />
Die Kosten bei diesem Heizverhalten liegen nachweislich erheblich niedriger!Es ist unwirtschaftlich und sch&#228;dlich, nur den Raum stark zu beheizen, in dem man sich haupts&#228;chlich aufh&#228;lt, w&#228;hrend die &#252;brigen R&#228;ume fast nicht beheizt werden.</p>
<p>Dieser Beitrag ist keine Rechtsauskunft, verbindliche Rechtsberatung kann nur ein Anwalt oder Steuerberater geben.</p>
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		<title>Sch&#246;nheitsreparaturen &#8211; ja oder nein</title>
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		<pubDate>Tue, 08 Jul 2008 08:49:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hdb-brendel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Sch&#246;nheitsreparaturen JA oder NEIN Grunds&#228;tzlich ist festzuhalten, dass der Mieter mit der Pflicht zur Durchf&#252;hrung von Sch&#246;nheitsreparaturen belegt werden kann. Schwierigkeiten werden Vermieter mit „alten“ Mietvertr&#228;gen bekommen, da in diesen eine feste Quoten-/Fristenregelung sowie eine Endrenovierungsklausel formularm&#228;&#223;ig und unabdingbar festgelegt &#8230; <a href="http://xn--grundstcksverwaltung-brendel-76c.de/2008/07/08/schoenheitsreparaturen-ja-oder-nein.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3><strong>Sch&#246;nheitsreparaturen </strong>JA oder NEIN</h3>
<p>Grunds&#228;tzlich ist festzuhalten, dass der Mieter mit der Pflicht zur Durchf&#252;hrung von Sch&#246;nheitsreparaturen belegt werden kann.</p>
<p>Schwierigkeiten werden Vermieter mit „alten“ Mietvertr&#228;gen bekommen, da in diesen eine feste Quoten-/Fristenregelung sowie eine Endrenovierungsklausel formularm&#228;&#223;ig und unabdingbar festgelegt sein kann. Durch diese starre Fristenregelung sieht die heutige Rechtssprechung die Rechte der Mieter als stark benachteiligt an.</p>
<p>Als unbedenklich werden „eingeschr&#228;nkte“ Endrenovierungsklauseln angesehen, wenn diese im Zusammenhang mit einer wirksamen Fristenklausel stehen, die lediglich den tats&#228;chlich anfallenden Renovierungsbedarf zum Ende des Mietverh&#228;ltnisses ber&#252;cksichtigen.</p>
<p>Wichtig ist noch zu sagen, dass f&#252;r den Fall, dass die Renovierungsklauseln unwirksam sind, die Rechtsprechung als vereinbart gilt. In diesem Fall kann das hei&#223;en, dass der Vermieter die Renovierung auf seine Kosten durchf&#252;hren muss.</p>
<p>Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verf&#252;gung.</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist keine Rechtsauskunft, verbindliche Rechtsberatung kann nur ein Anwalt oder Steuerberater geben.</em></p>
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